AGBs der KNOP Academy
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationen für Kund*innen
Bei Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch den Vertragspartner*innen bzw. Absendung des Anmeldeformulars und der Annahme des Angebots durch die Knop GmbH kommt zu dem in der Anmeldebestätigung genannten Beginn zwischen den Parteien ein Vertrag zustande.
Für diesen Vertrag gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen:
§1 Allgemeines
(1) Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich die Knop GmbH den Kunden*innen das Lehrmaterial zur Verfügung zu stellen, die Seminarvoraussetzungen zu schaffen, den Lernerfolg zu überwachen, die Arbeiten in angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Kursteilnehmer*in diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt.
(2) Der/die Vertragspartner*in ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die im Anmeldeformular genannten Gebühren werden während der Laufzeit des Vertrags nicht erhöht.
(3) Das Angebot auf unserer Webseite richtet sich gleichermaßen an Verbraucher*innen und Unternehmer*innen. Für Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein „Verbraucher*in“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und ist ein „Unternehmer*in“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
§2 Vertragsabschluss und Verhinderung des Kunden*in
(1) Vertragsschluss per E-Mail oder Post
Sendet der/die Kunde*in die Anmeldung (z.B. durch Nutzung des auszudruckenden Anmeldeformulars welches auf der Webseite und/oder unsere e-learning Plattform zu finden ist oder in Textform formlos) per Email oder per Post an die Knop GmbH, dann stellt dieses Vertragsangebot ein verbindliches Vertragsangebot des Kunde*in dar. Ein Vertragsschluss kommt in diesem Fall erst dann zustande, wenn die Knop GmbH das Vertragsangebot des Kund*in verbindlich annimmt und diese Annahme den Kunden*in gegenüber mitteilt.
Die Annahme des Angebots erfordert, dass der/die Kunde*in zuvor die persönlichen Daten angibt und die genannten AGBs akzeptiert.
(2) Verhinderung des Kunden*in
Die Lehrgangsgebühren sind auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn der/die Kunde*in auf Grund Urlaubs, berufsbedingter Gründe, Krankheit oder aufgrund von Umständen, die der/die Kunde*in selbst beeinflussen kann, nicht im Stande ist, an dem Lehrgang teilzunehmen. Zahlt der/die Kunde*in die Lehrgangsgebühr nicht rechtzeitig oder nimmt er am Lehrgang nicht teil, so bleibt die Zahlungspflicht des/der Kunden*in für den gebuchten Lehrgang dennoch in voller Höhe bestehen.
(3) Zahlungsart
Die Zahlung ist nach Annahme des Angebotes per Überweisung (IBAND: DE41515700080039360300) binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum auf das angegebene Konto ,der Deutschen Bank AG, zu leisten. Maßgeblich ist dabei das Datum des Zahlungseinganges. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Zahlung sowie die Fälligkeit der weiteren Teilleistungen ergeben sich aus dem Informationsmaterial zu dem jeweiligen Lehrgang.
(4) Inbegriffene Leistungen
Die aktuellen Lehrgangsgebühren sind der Webseite zu entnehmen. In den Lehrgangsgebühren sind, sofern nicht anders angegeben, die Gebühren für Prüfungen (ausgenommen Nachprüfungen) und Lehrgangsmaterialien bereits inbegriffen. Nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten sind Kosten für die Anfahrt, die Unterkunft und die Verpflegung.
§3 Ausbildungskosten
Die genauen Kosten, Zahlungsfristen und weitere Informationen der jeweiligen Angebote sind der Webseite zu entnehmen.
(1) Widerrufsrecht
Der/die Kunde*in hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss mittels einer eindeutigen Erklärung, die Knop GmbH (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail), darüber informiert werden.
Dazu kann das Muster-Widerrufsformular (welches auf der Webseite zu finden ist) verwendet werden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wurde.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn der Vertrag widerrufen wurde, zahlt die Knop GmbH alle erhaltenen Zahlung des Kunden*in unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrag eingegangen ist.
Wurde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufes, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§5 Verzug, Mahnkosten, Aufrechnung, abweichende Rechnungsanschrift
(1) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent ab Verzugsbeginn zu zahlen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kommt der/die Kunde*in automatisch in Verzug, wenn er/sie nicht innerhalb von 30 Tagen -ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet, wobei der/die Kunde*in auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wird. Eine gesonderte Mahnung muss nicht versandt werden. Der/die Schuldner*in kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Unabhängig hiervon kann der/die Schuldner*in durch eine Mahnung in Verzug gesetzt werden.
Die Mahnkosten, die vom Kunden*in im Verzugsfall zu tragen sind, betragen ab der 2. Zahlungserinnerung pauschal 5,-€. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Dabei werden gegebenenfalls die vorstehenden Zahlungen in Anrechnung gebracht.
(2) Dem/der Kunden*in steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(3) Der/die Kunde*in hat bei der Buchung des Lehrgangs die Möglichkeit, einen vom Lehrgangsteilnehmer abweichenden Rechnungsempfänger anzugeben. Sollte der Knop GmbH bis zur Fälligkeit der Kursgebühr keine schriftliche Kostenübernahme des angegebenen Rechnungsempfängers vorliegen, so ist die volle Lehrgangsgebühr vom angemeldeten Lehrgangsteilnehmer/in zu bezahlen.
§6 Teilnahmevoraussetzung
Die Teilnahmevoraussetzungen werden für jedes einzelne Angebot individuell festgelegt und sind der Webseite zu entnehmen.
(1) Die Knop GmbH behält sich die Änderungen der ausgeschriebenen Termine, des Lehrgangsortes, des Programm- und Zeitablaufes sowie der Referenten vor. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen behält sich die Knop GmbH auch die Anpassung von Lehrinhalten vor, soweit die Anpassung unter Abwägung der Interessen des Kunden*in zumutbar ist und hiermit keine wesentlichen Änderungen der vereinbarten Leistungsinhalte verbunden sind.
Diese Änderungen führen auf Seiten des Kunden*in weder zu einem Rücktritts-, noch zu einem Minderungsrecht.
Ebenso ist die ersatzlose Streichung von Lehrgängen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit bzw. Ausfall der Referenten vorbehalten.
(2) Die bereits entrichtete Lehrgangsgebühr wird im Falle des Lehrgangsausfalles vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche werden in den in Absatz 1 genannten Fällen ausgeschlossen.
(3) Die Teilnehmer*innen werden im Falle von absehbaren Lehrgangsausfällen oder Lehrgangsortwechseln so rechtzeitig wie möglich informiert. Vom Kunden*in sind bei der Buchung Möglichkeiten einer kurzfristigen Kontaktaufnahme (Email oder Telefonnummer) anzugeben, unter der er/sie in dringenden Fällen (Absagen, Terminänderungen, Lehrgangsortwechsel etc.) erreichbar ist. Sollten diese nicht oder falsch angegeben werden, ist die Knop GmbH nicht für daraus entstehende Schäden haftbar.
(4) Die Knop GmbH haftet nicht für Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder für sonstige Schäden, die durch die Absage eines Lehrganges, einzelner Termine oder einen Referentenwechsel entstehen.
(1) Die Aushändigung der Lehrgangsmaterialien erfolgt zu Beginn des Lehrganges. Abschlusszertifikate werden nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges vergeben (dies ist der Prüfungsordnung zu entnehmen).
(2) Die Knop GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Knop GmbH, unabhängig davon ob materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Nachdruck, Verbreitung, Weitergabe oder Vervielfältigung auch einzelner Teile der Lehrgangsmaterialien sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Knop GmbH gestattet. Verstöße werden rechtlich verfolgt. Der Knop GmbH steht das alleinige und ausschließliche Urheberrecht und Nutzungsrecht an den Lehrgangsmaterialien zu.
(1) Eine vertragliche oder außervertragliche Schadenersatzpflicht der Knop GmbH besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
Zusätzlich haftet die Knop GmbH auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden.
(2) Die Haftung ist im einzelnen Haftungsfall auf den Auftragswert für jeden nachgewiesenen Schadensfall begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit eine Haftung auf Grund gesetzlicher Vorschriften zwingend vorgeschrieben ist.
(4) Soweit die Tätigkeit der Knop GmbH auf die Vermittlung eines Dienstleisters gerichtet ist, beschränkt sich die Haftung gegenüber dem Auftragnehmer ausschließlich auf diese Vermittlungstätigkeit. Die Knop GmbH haftet nicht für die Ausführung der vermittelten Dienstleistung und nicht für Schäden, die der Dienstleister in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Eine etwaige Haftung der Knop GmbH für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Dienstleisters bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
(5) Die Knop GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel bei der Erfüllung der Leistungen die auf höherer Gewalt, Kriegsereignissen, Überschwemmungen, Aufruhr, Explosion, terroristischen Akten, Repressalien, Einschränkungen des freien Personen- und Warenverkehrs, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen, radioaktiven Einflüssen, Beschlagnahmen oder Verfügungen von hoher Hand beruhen.
(1) Der/die Kunde*in versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist am Training bzw. der praktischen Ausbildung teilzunehmen und wird sich zu diesem Zweck ggf. vor Lehrgangsbeginn ärztlich untersuchen lassen.
(2) Der/die Kunde*in verpflichtet sich alle gesundheitlichen Einschränkungen, die für die Teilnahme am Training im Rahmen des Lehrganges relevant sind, uns oder unseren Mitarbeitern oder Referenten vor Lehrgangsbeginn in Textform mitzuteilen.
(3) Bei Übungen und körperlichen Aktivitäten sowie Anwendungsdemonstrationen, die Kunden*innen oder Referenten*innen an anderen Kunden*innen vornehmen, handeln Kunden*innen und Referenten*innen auf eigene Gefahr und Risiko.
(4) Die Knop GmbH und ihren Erfüllungsgehilfen, bzw. die Kooperationspartner*innen, die die Lehrgangsräume zur Verfügung stellen, behalten sich in den Räumlichkeiten am Veranstaltungsort das Hausrecht vor.
(5) Der/die Kund*in hat die Hygieneregelungen der Knop GmbH zu befolgen.
§12 Verwendung von personenbezogenen Daten
Um den Vertrag ordnungsgemäß durchführen zu können, muss die Knop GmbH die von den Kunden*innen geforderten Daten erheben. Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung der gebuchten Leistungen verwendet. Auch nach Beendigung Leistungen müssen die Daten und Dokumente weiter abgespeichert werden um die Rechte und Ansprüche des Kunden*innen zu sichern. Die Aufbewahrungs- und Speicherfristen können der DSGVO und dem Datenschutzhinweisen der Knop GmbH entnommen werden. Zur vorzeitigen Löschung und/oder Vernichtung der Daten und Dokumente wird eine ausdrückliche und eindeutige Willenserklärung benötigt. Die Knop GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Folgen einer Vernichtung oder Löschung der Daten.
*Weitere Informationen sind im Datenschutzkonzept der Knop GmbH nachzulesen.